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Sicherheitsbeschilderung

Seit 1993 ist die Sicherheitsbeschilderung an Arbeitsplätzen, sowohl an gewerblichen als auch an industriellen und kommerziellen Arbeitsplätzen, Pflicht.

Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, die Risiken zu bewerten und die erforderliche Beschilderung entsprechend den möglichen Risiken auf dem Betriebsgelände festzulegen. Diese Risiken werden vom Sozial- und Wirtschaftsausschuss (CSE) oder in Ermangelung eines solchen von den Personalvertretern beurteilt.

 

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jeden Arbeitnehmer über die Bedeutung der Schilder und der leuchtenden oder akustischen Signale (Alarme) zu unterrichten. Jedes Sicherheitsschild muss regelmäßig gewartet und gereinigt oder bei Bedarf ausgetauscht werden.

Die Sicherheitsschilder, die Sie auf unserer Website finden, entsprechen allen in Frankreich gesetzlich vorgeschriebenen Herstellungs- und Anzeigestandards.

Avertissement
Interdiction
Obligation
Issue secours
Lutte incendie